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Services - Übersetzungen

 
 
 
 
 

 

AECC
Zähringerstrasse 13
8001 Zürich
Tel.: 044 273 33 00
Fax: 044 273 33 35
E-mail: aecc@aecc.ch

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Übersetzungen

Sie wollen beispielsweise bei einer englischsprachigen Uni, einem amerikanischen Arbeitgeber oder einer australischen Behörde übersetzte Zeugnisse, Testate, Empfehlungsschreiben oder Ähnliches einreichen.

Wir übernehmen diese Aufgabe (Deutsch/Englisch), fügen Informationen hinzu die für ausländische Institutionen wichtig sind, zum Beispiel Erklärungen zu einem bestimmten Fach, Ausbildungs- und Notenvergleiche und lassen die übersetzten Dokumente - falls nötig - notariell beglaubigen.

Übersetzungen von Materialien mit Dokumentcharakter, z.B. Zeugnisse, nehmen wir nur ab Originalen vor. Bitte senden Sie davon keine Fotokopien, es sei denn zwecks Zeitgewinn; bevor allerdings die fertige Übersetzung ausgehändigt wird, muss das entsprechende Original mindestens einmal bei AECC gewesen sein. Es soll eingeschrieben zugestellt oder vorbeigebracht werden; Folgen aus Verlusten von nicht eingeschriebenen Dokumenten trägt der Auftraggeber allein.

Ein einzelner Übersetzungsauftrag beinhaltet keine Beratung (Basisberatung, Coaching).

Die meisten Preise für AECC-Übersetzungen sind pauschalisiert.

Ausser bei Fliesstexten handelt es sich nicht um Wort-für-Wort-Übersetzungen, sondern um knappe, kommentierte Darstellungen von Resultaten. Ziel: Einfach zu lesen und zu interpretieren pfeilrechts.gif: knopfcarre orange.jpg: .

Im Auftragsformular nicht eindeutig bezeichnete Dokumente werden bis zur Klärung zurückgestellt. Die Folgen daraus trägt der Auftraggeber/die Auftraggeberin.

Wichtig: Nach Auftragserteilung für Rückfragen unbedingt erreichbar sein.

Die Preise:

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Mehrere Semester von Gymnasien/Lehren/Fachhochschulen
CHF 180.-

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Testate von Universitäten etc. pro Semester CHF 70.-

Diplom/Abschluss Mono, ohne Noten CHF 90.-

Diplom/Abschluss/Syllabus Kombi, 1 Notenspalte CHF 120.-

Diplom/Abschluss/Syllabus Multi, ab 2 Notenspalten CHF 180.-

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Fliesstexte (z.B. Arbeitszeugnisse, Empfehlungsbriefe, etc.) pro Normzeile CHF 4.90
Eine Normzeile hat 55 Anschläge.

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Bearbeitungsgebühr CHF 130.- pro Auftrag (immer)
Wird im Coaching als Servicezeit verrechnet.
Wird pro Auftrag verrechnet, nicht pro Dokument.
Was Sie gleichzeitig zum Übersetzen geben ist ein Auftrag.

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Expressbearbeitung max. 3 Tage CHF 60.- (ohne Expressporto)

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Notarielle Beglaubigungen CHF 180.-
Wird pro Person, bzw. pro Auftragsset (ad personam) verrechnet.

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Nachbestellungen 1-3 Dokumente pauschal CHF 50.-

Nachbestellungen ab 4 Dokumente pauschal CHF 80.-

Erneute Beglaubigungen zum obigen Tarif.

Bearbeitungsgebühr auf Nachbestellungen wie oben.

Datenaufbereitungspauschale bei sehr alten Dokumenten pauschal CHF 80.-

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Die Norm ist, dass jede Übersetzung in fünffacher Ausfertigung geliefert wird, auch Nachbestellungen.

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Alle nicht nach Normzeilen übersetzten Dokumente werden ausschliesslich nach den obigen Pauschalen abgerechnet. Bei einem Auftrag mit einem einzigen Dokument geringer Grösse wird eine Minimalpauschale von CHF 60.- verrechnet.

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Bestehen Zweifel an der Zahlungsbereitschaft, so kann Vorkasse verlangt werden. Es kann jederzeit eine Anzahlung verlangt werden. Originale dürfen bis zur vollständigen Bezahlung bei AECC zurückbehalten werden.

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Rechnungen oder Teilrechnungen aus Übersetzungsaufträgen dürfen nicht mit Anzahlungen für andere Dienstleistungen verrechnet werden; sie sind separat und innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

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Termine: Wenn die Dokumente vollständig vorliegen, keine Spezialabklärungen bei Dritten nötig sind und keine Beglaubigung Teil des Auftrages ist, sind Übersetzungen in der Regel innert einer bis anderthalb Wochen fertig gestellt.

EXPRESS bedeutet drei Arbeitstage bei AECC, also z.B. Eingang der Unterlagen bei AECC am Montag, Versand der Übersetzung am Donnerstag.

Die Auftraggebenden sind selber verantwortlich für den Zeitpunkt, ab dem die Übersetzungsmaterialien auftragsgerecht vorliegen.

Tipp: Erhält AECC von den Originalunterlagen vorab ein PDF, dann kann die Übersetzung möglicherweise beschleunigt werden. Die Originalunterlagen müssen aber trotzdem zu AECC.

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Das Bestellen von Übersetzungen

Bitte beachten Sie, dass bei Übersetzungen vom entsprechenden Auftrag ein Ausdruck des AECC-Bestätigungsmails den Originalen des Übersetzungsgutes an AECC beigelegt werden muss. Dieses Bestätigungsmail an Sie folgt dem von Ihnen zunächst elektronisch abgesetzten Auftrag. Machen Sie aber unbedingt von Originalen eine Sicherungskopie für Ihre Akten.

Mit dem Abschicken des Bestellformulares, egal welchen Inhalts, akzeptieren Auftraggebende die obigen Bestimmungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AECC, genannt Terms AECC.

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Stehen Sie bei AECC bereits in der Betreuung zu einer Fachausbildung oder zu einem Studium (Standardprogramm / Coaching), ist der Weg einfacher. Es genügt ein einfaches Mail. Das Originalmaterial ist dann meist schon bei AECC im Dossier.

Den Auftrag können Sie auslösen in der Navigation links bei Bestellungen oder gleich hier

Buchungen / Bestellungen.

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